// Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

// Geltungsbereich für sämtliche Leistungen von Uhrwerk im B2B-Verhältnis.

01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Leon Schmidt, Uhrwerk, Wiesenstraße 6, 48480 Spelle (nachfolgend „Uhrwerk") und dessen Kunden über die Konzeption und Umsetzung digitaler Leistungen, insbesondere Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites und Online-Shops sowie deren laufende Betreuung, Pflege und Weiterentwicklung.

Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Uhrwerk stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

02

Vertragsschluss

Angebote von Uhrwerk sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform oder Beginn der Leistungserbringung zustande.

Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

03

Leistungsumfang

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder dem individuellen Projektvertrag. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet Uhrwerk einen Werkerfolg im Rahmen der vereinbarten Spezifikation, jedoch keinen wirtschaftlichen Erfolg.

Uhrwerk ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.

04

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt Uhrwerk alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugangsdaten rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos, Markenrichtlinien sowie Zugänge zu Hosting, Domains, Shop-Backends und Drittsystemen.

Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Daraus entstehende Mehraufwände werden nach Aufwand abgerechnet.

05

Abnahme

Werkleistungen sind nach Fertigstellung vom Kunden unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform geltend macht oder die Leistung produktiv einsetzt.

Teilabnahmen bezüglich abgrenzbarer Leistungsteile (z. B. Designphase, Frontend, Shop-Integration) sind zulässig.

06

Vergütung & Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Abrechnung über ein laufendes Modell: ein einmaliger, kleiner Einrichtungsbetrag zu Beginn sowie eine feste monatliche Pauschale, die Betrieb (Hosting), Pflege, Updates und Support umfasst.

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und nicht gesondert ausgewiesen. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) berechnet.

07

Laufzeit & Kündigung

Die monatliche Pauschale wird, soweit nicht abweichend vereinbart, mit einer Mindestlaufzeit von vierundzwanzig (24) Monaten ab Veröffentlichung (Live-Gang) vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende kündbar.

Kündigungen bedürfen der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Beendigung erhält der Kunde seine Inhalte sowie das erstellte System in einem gängigen, exportierbaren Format.

08

Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt Uhrwerk dem Kunden an den vertragsgegenständlichen Ergebnissen die für den vereinbarten Zweck erforderlichen, einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein.

Das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung steht dem Kunden im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks zu. Vor vollständiger Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte bei Uhrwerk.

Open-Source-Komponenten (z. B. Next.js, Payload CMS) unterliegen den jeweils geltenden Open-Source-Lizenzen.

09

Gewährleistung

Uhrwerk erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik. Für Mängel haftet Uhrwerk nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch ist die Gewährleistung zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen.

10

Haftung

Uhrwerk haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Uhrwerk nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Datenverluste ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

11

Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

12

Referenznennung

Uhrwerk ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Name und Logo als Referenz auf der eigenen Website und in Präsentationen zu nennen sowie Screenshots der erstellten Arbeiten zu zeigen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

13

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Anbieters.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Juni 2026